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letzte Aktualisierung: 10.05.2012
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1200,- Euro sparen
mit neuen Wänden

Alle Handwerkerrechnungen für Er-haltungs-, Modernisierungs- oder Re-novierungsleistungen, also auch die Arbeiten an Innen- u. Außenwänden, bekommen seit dem 01.01.2009 den doppelten Steuerbonus.

Flyer Steuerbonus
Quelle: Zentralverband des
deutschen Handwerks (ZDH)“

Bei maximal 6000 Euro Handwerker-kosten pro Jahr, ergibt sich so ein Vorteil von bis zu 1200 Euro je Haus-halt. Die Rechnungen werden einfach bei der jährlichen Einkommenssteuer-erklärung beim Finanzamt abgege-ben. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Wer jetzt zum Beispiel mit einem mineralischen Putz seine Fassade renoviert oder Lust hat, seine Wände neu zu gestalten, kann Steuern sparen.
Allerdings nur, wenn die Arbeiten von einem Fachhandwerker ausgeführt werden.

Voraussetzungen für
den Steuerbonus
Handwerkerleistungen in einem selbst
  genutzten Einfamilienhaus oder einer
  Wohnung (Mieter oder Eigentümer)
alle Erhaltungs-, Modernisierungs-
  und Renovierungsmaßnahmen
Handwerkerrechnungen mit
  ausgewiesener Mehrwertsteuer
Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer!
  Nicht begünstigt werden Materialkosten.
  Diese müssen daher separat auf der
  Rechnung ausgewiesen werden.
Zahlungen, die per Kontoauszug oder
  Überweisungsbeleg nachgewiesen werden
Leistungen und Zahlungen, die
  nach dem 01.01.2009 erbracht werden

Alle wichtigen Infos zu diesem Thema wurden vom
Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)
übersichtlich in einer Broschüre zusammengestellt.

hier herunterladen >>
"Steuerbonus für Handwerkerleistungen"
(468 KB)